Stiftungsprüfungen
Wir prüfen Stiftungen auf Einhaltung des Stiftungszwecks und des Stiftungsrechts sowie den Erhalt des Stiftungsvermögens gemäß dem jeweiligen landesrechtlichen Stiftungsrecht. Wir verfügen über umfangreiche Kenntnisse im Gemeinnützigkeitsrecht sowie langjährige Erfahrungen im Stiftungsrecht.
Unser Leistungsangebot im Bereich stiftungsrechtlicher Prüfungen umfasst u.a.:
Prüfung des Jahresabschlusses der Stiftung
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
Prüfung der Erhaltung des Stiftungsvermögens
Prüfung der Mittelverwendung
Prüfung der Einhaltung der landesrechtlichen Vorschriften nach den jeweiligen Stiftungsgesetzen